2016 18.02
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Die Zulässigkeit von Beurkundungen für Deutschland durch Schweizer Notare

Die Vornahme von Beurkundungen für Deutschland durch Schweizer Notare, etwa von Übertragungen von Geschäftsanteilen an einer deutschen GmbH, war und ist gängige Praxis, gerade in grenznahen Kantonen wie Basel oder St.Gallen.

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